Aktuelles (Quelle: Mitteilungsblatt Gerolstein) u. Gemeinde Neroth
NEROTHER BRAUCHTUM
Maibaum 2022

Der Dorfplatz abends in der Weihnachtszeit 2021
mit einem sehr schön geschmückten Weihnachtsbaum
Jedes Jahr kurz vor dem ersten Advent haben die Vorschulkinder vom Kindergarten in Neroth eine wichtige Aufgabe. Auf dem Dorfplatz wartet der große Tannenbaum darauf, sich mit Hilfe der Vorschulkinder in einen schön geschmückten Weihnachtsbaum zu verwandeln.Viele Kinder halfen mit und so dauerte es gar nicht lange, bis der Baum fertig geschmückt war und die Kinder von den vorbeigehenden Passanten schon das erste Lob für ihre tolle Arbeit bekamen.

St. Martinszug in Neroth
Am Mittwoch, 10. November 2021, fand der diesjährige Martinszug statt.
In Begleitung von St. Martin, der Freiw. Feuerwehr und des Musikvereins ging der Umzug zum Martinsfeuer oberhalb des Kindergartens. Im Anschluss wurden vor dem Kindergarten die Martinswecken an die Kinder ausgeteilt.
Wanderung „Rund um Neroth“
Aus dem Ortsgemeinderat
Am 18.08.2021 fand in Neroth, im Gemeindesaal Heltenbergstraße, unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Egon Schommers, eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Neroth statt. Aus der öffentlichen Sitzung: Annahme von Zuwendungen Die Annahme/Vermittlung von Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.500,00 € wurde genehmigt.
Bebauungsplan „Ferienhausgebiet Heltenbergstraße“
Die Ortsgemeinde Neroth hat im Jahr 2009 über eine sog. „Klarstellungssatzung“ (KES) die tatsächliche Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich visuell über eine gebietsbezogene Satzungsabgrenzung dargestellt. Ein Investor beabsichtigte nun, entlang der Heltenbergstraße bis zu 5 Ferienhäusern mit insgesamt 20 Betten in ökologischer Bauweise zu errichten. Der Ortsgemeinde beschloss den Bebauungsplan „Ferienhausgebiet Heltenbergstraße“ gem. § 10 BauGB als Satzung.
Baugebiet „In der Hohrheck“
Erschließung 2. Bauabschnitt Im Neubaugebiet „In der Hohrheck“ wurde 2006 der 1. Bauabschnitt erschlossen und die Erschließungsstraßen im Vorstufenausbau hergestellt. Nachdem mittlerweile die Baustellen des 1 Bauabschnittes weitestgehend verkauft sind, ist seitens der Ortsgemeinde die Erschließung des 2. Bauabschnittes angedacht und die Erschließungsstraßen im 2. Bauabschnitt im Vorstufenausbau herzustellen. Da die Preise allgemein gestiegen sind, war der Rat sich einig, dass jetzt das 2. Baugebiet erschlossen werden soll. Der Ortsgemeinderat beschloss vom Grundsatz her die Durchführung der Erschließung des Neubaugebietes „in der Hohrheck“ für den 2. Bauabschnitt.
Fertigstellung 1. Bauabschnitt
Nachdem mittlerweile die Bauparzellen weitestgehend bebaut sind, ist seitens der Ortsgemeinde vorgesehen, die endgültige Fertigstellung für die bisher im Vorstufenausbau hergestellten Erschließungsstraßen durchzuführen. Angebracht wurde auch, dass die Kosten zu 10% von der Gemeinde Neroth zu 90% von den Anliegern zu tragen sind. Der Ortsgemeinderat beschloss vom Grundsatz her, die endgültige Fertigstellung der Erschließungsstraßen im 1. Bauabschnitt des Neubaugebietes „In der Hohrheck“ durchzuführen.
Angebote Ingenieurbüros / Planungsbüros
Die Ortsgemeinde Neroth beabsichtigte die endgültige Fertigstellung der Erschließungsstraßen für den 1. Bauabschnitt im Neubaugebiet „In der Hohrheck“ durchzuführen. Des Weiteren ist vorgesehen den 2. Bauabschnitt im Vorstufenausbau herzustellen. Der Ortsgemeinderat Neroth stimmte der Beauftragung der Honorarleistungen durch den Ortsbürgermeister an da Ingenieurbüro Stra-tec aus Wittlich zum Angebotspreis von 47.346,81 € zu.
Sportplatzsituation - Entscheidung über künftige Nutzung
Ortsbürgermeister Schommers bittet alle Ratsmitglieder sich Gedanken zu machen, welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten es für den Sportplatz geben könnte. Momentan sieht es so aus, dass der SV Neroth sich auflöst und keine Spielgemeinschaft mit dem SV Neunkirchen/Steinborn zustande kommt da die Kosten zur Unterhaltung für den Verein zu hoch ist.
Förderung von Forstwirtschaft - Bescheid einer Prämie zur Bewirtschaftung der Wälder Der Vorsitzende teilte mit, dass auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder eine Prämie in Höhe von 24.230,00 € bewilligt wurde.
Hochwasserschutzkonzept Neroth - Grundsatzbeschluss zur Umsetzung erster Maßnahmen
Nach Fertigstellung des Hochwasserschutzkonzeptes durch das Büro BGH-Plan sollen im nächsten Schritt die ersten Maßnahmen umgesetzt werden.
Bauanträge / Dorferneuerung Der Vorsitzende informierte über einen Antrag von einem Anwohner in der Heltenbergstraße und hat zu dieser Umbaumaßnahme seine Zustimmung erteilt.
Treffen der Vereinsvorsitzenden
Am Freitag, 1. Oktober 2021, 19:30 Uhr lade ich die Vorsitzenden der Vereine und interessierten Gruppen zu einem Gesprächsaustausch ganz herzlich in das Haus Sprünker ein. Es soll über die rückwirkenden Veranstaltungen, aber vordringlich über die kommenden Feste und Veranstaltungen gesprochen werden. Für die Teilnahme gelten die 2G-Regeln. Über eine rege Teilnahme würde ich mich sehr freuen. Egon Schommers
1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Neroth für das Haushaltsjahr 2021 Bekanntmachung über die Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan inklusive Anlagen für das Jahr 2021 sowie Bekanntmachung über die Möglichkeit zur der Einreichung von Vorschlägen nach § 97 Gemeindeordnung (GemO)
Der Entwurf der vorgenannten Unterlagen inklusive der Anlagen sind nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Einwohner können innerhalb einer Einreichungsfrist von 14 Tagen ab Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des 1. Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen einreichen. Der Entwurf sowie die zugehörigen Anlagen liegen zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 201, während der allgemeinen Öffnungszeiten, vom 25.09.2021 bis 08.10.2021 öffentlich aus. Die Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat erfolgt am 12.10.2021. Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des 1. Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb der oben genannten Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 201, während der allgemeinen Öffnungszeiten, eingereicht werden. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich Organisation und Finanzen, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein oder elektronisch an post@ gerolstein.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Neroth, 24.09.2021 gez. Egon Schommers, Ortsbürgermeister
Der Ortsbürgermeister, Herr Egon Schommers ist seit dieser Woche
wieder Im Dienst und unter Tel.: 06591/3875 zu erreichen.
Vermietung Sportplatzanlage
Da in Neroth kein Sportverein mehr besteht, beabsichtigt
die Gemeinde die Sportplatzanlage an einen anderen Nutzer zu vermieten.
Die Anlage besteht aus einem Rasenplatz mit Flutlichtanlage,
einem Sportlergebäude mit Duschen un WC und einem
Mehrzweckraum.
Interessierte Sportvereine mögen sich bitte mit der Ortsgemeinde
Neroth, Ortsbürgermeister Egon Schommers,
Untere Föhr 10, Tel.: 06591/3875 in Verbindung setzen.
gez. Egon Schommers, Ortsbürgermeister
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Ab Montag, den 30. August 2021 werden die Amtsgeschäfte bis auf Weiteres vom 2. Beigeordneten
Nikolaus Hayer, Hauptstr. 73, übernommen.
In dringenden Fällen ist Herr Hayer unter der Rufnummer 06591- 7724 zu erreichen.
Egon Schommers, Ortsbürgermeister
Bebauungsplan „Ferienhausgebiet Heltenbergstraße“
Mitteilung über die Rechtskraft gem. § 10 Baugesetz- buch (BauGB)
In der Heltenbergstraße in Neroth beabsichtigt ein Investor die Errichtung von bis zu 5
Ferienhäusern mit insgesamt 20 Betten. Die betroffenen Grundstücke liegen im Geltungsbereich der
Klar- stellungssatzung der Ortsgemeinde Neroth. Da die Ausweisung eines Sondergebietes
„Ferienhäuser“ von den Maßgaben in der Klarstellungssatzung bzw. im Flächennutzungsplan als
Misch- bzw. Dorfgebiet abweicht, ist die Aufstellung ines Bebauungs-
planes im vereinfachten Verfahren erforderlich.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 den Auf- stellungsbeschluss gefasst. Der
Bebauungsplan wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt, von einer Umwelt-
prüfung wird abgesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planunterlagen öffentlich
auszulegen und die betroffenen Behör- den und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu
beteiligen. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 28.05.2021 bis ein- schl. 28.06.2021
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Die Offenlage der
Planunterlagen wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein „Verbands- geemeinde
Gerolstein aktuell“ am 21.05.2021 öffentlich bekannt gemacht. Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange wurden zeitgleich schriftlich am Verfahren beteiligt.
Der Ortsgemeinderat Neroth hat in öffentlicher Sitzung am 18.08.2021 über die
während der Offenlage der Planunterla- gen eingegangenen Stellungnahmen beraten und
beschlossen und den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch gefasst. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Ferienhausgebiet Neroth“ ist im nachfolgenden Kartenausschnitt auszugsweise dar-
gestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

Ortsbürgermeister Egon Schommers hat den Bebauungsplan
„Ferienhausgebiet Neroth“ am 24.08.2021 ausgefertigt und die Bekanntmachung zur Erlangung der
Rechtskraft angeordnet. Mit dieser Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan „Ferienhaus- gebiet
Neroth“ Rechtskraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan einschließlich Begründung kann im Rathaus der
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich 2, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während
der allge- meinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis freitags von
08.00 bis 12.30 Uhr sowie montags und mittwochs von 13.30 bis
16.30 Uhr) eingesehen werden. Jede/r kann die Satzung einse- hen und über ihren Inhalt
Auskunft verlangen. Eine vorherige tele- fonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. 06591/13-1106
(Winfried Schegner) oder 06591/13-1021 (Andreas Bell) wird empfohlen. Die Planunterlagen sind
auch auf der Homepage der Verbands- gemeinde Gerolstein unter www.gerolstein.de, Rubrik: Aktuelles/
Bekanntmachungen veröffentlicht.
Nach § 215 (1) BauGB werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvor- schriften,
2. eine unter Berücksichtigung von § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber
der Ortsgemeinde unter Dar- legung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht
worden sind.
§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 152) in
der geltenden Fassung enthält folgende Regelung, auf die hiermit besonders hingewiesen wird:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvor- schriften der GemO oder
aufgrund dieser zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
ie Ausfertigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde (Stadt)
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet- zung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz
1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung von
Planungsentschädigungsansprüchen durch den Antrag an den Entschädigungspflichtigen im Falle
der in den §§ 39-42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs.
4 mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei
Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Neroth, 24.08.2021
Egon Schommers, Ortsbürgermeister
Jubiläum von Herrn Ortsbürgermeister Egon Schommers
Aufgrund eines besonderen Jubiläums wurde nach der Gemein- deratssitzung am 18. August 2021 im
Nerother Gemeindesaal eine Ehrung durchgeführt.
Herr Egon Schommers wurde am 12. April 1991 vom damaligen Gemeinderat Neroth zum Ortsbürgermeister
gewählt. Aus diesem Anlass wurde ihm eine Ehrenurkunde zum 30-jährigen Jubiläum in einer kleinen
Feierstunde überreicht.
Bürgermeister Böffgen, der Erste Beigeordnete Brokonier, der 2. Beigeordnete Hayer und der
Ortsgemeinderat gratulierten hierzu ganz herzlich.

Bürgermeister Böffgen, Ortsbürgermeister Egon Schommers, Zweiter Beigeordneter Hayer,
Erster Beigeordneter Brokonier (v.l.)
Umsetzung des Altkleidercontainers
Wegen des immer wiederkehrenden Hochwassers muss der Alt- kleidercontainer an einen anderen
Standort versetzt werden.
Ab 01. September 2021 steht der Container nicht mehr an der Kirche, sondern auf dem
Bauhof der Gemeinde, oberhalb des Kindergartens.
Ich bitte um Beachtung der neuen Regelung.
Egon Schommers, Ortsbürgermeister
Hochwasservorsorge an Bächen
Zur Verringerung von Schäden im Hochwasserfall an Privaten wie auch Öffentlichen Anlagen, und der
Vorbeugung von Regressan- sprüchen müssen nachfolgende Punkte beachtet werden:
• Alle Abtriebs gefährdete und den Bachfluss behindernde Stege und Brücken müssen beseitigt oder
soweit umgebaut werden, dass diese auch bei Extrem-Hochwasser keine Gefährdung für
Unterlieger darstellen. Diese Stege / Brücken könnten mit- gerissen werden, das Gewässer über die
Ufer gelangen und Bachabwärts Durchlässe oder Brücken zusetzen und / oder beschädigen,
eventuell sogar Gebäude unter Wasser setzen und überfluten.
• Ablagerungen wie Rasenschnitt oder ähnliches, aber auch anderweitige ungesicherte
Anlagen im Umfeld eines Bach- gewässers, die bei Hochwasser abtreiben könnten, müssen
entfernt werden.
• Zäune dürfen nicht über Bachläufe gebaut werden, ebenso ist es untersagt dass Zäune
oder Gitter vor oder hinter Rohr- durchlässen montiert werden. Der Hintergrund hierin liegt
dabei im Bezug auf Treibgut, welches an diesen Zäunen / Git- tern hängen bleibt und dies zur
ungewollten Ausuferung des Wasser, oder anderer Schäden kommen kann.
Die vorgenannten Mängel sollten Zeitnah behoben werden!
Bei Nachfragen ist die Ortsgemeinde gerne bereit nähere Aus- künfte über die Maßnahmen der
Hochwasservorsorge zu beantworten.
gez. Thomas Brokonier, Erster Beigeordneter Hochwasserschutzbeauftragter der Gemeinde
Zusatzbus für Neroth
Aufgrund steigender Schülerzahlen wird im kommenden Schuljahr auf der Linie 504 freitags an
Schultagen ein Zusatzbus von Daun nach Neroth eingesetzt. Es handelt sich um einen Kleinbus
mit ca. 20 Sitzplätzen. Dieser startet um 12:52 Uhr an der Haltestelle Daun Gymnasium.
Morgens fahren weiterhin zwei Busse ab Neroth nach Daun: Die Linie 504 um 6:55 Uhr und die
RMB-Linie 514 um 7:05 Uhr.
Den detaillierten Fahrplan der Linie 504 erhalten Sie unter
www.fri-bus.de
Weitere Auskünfte erteilt FriBus unter Tel. 02654-9869969.
Bekanntmachung
Am Mittwoch, 18.08.2021, um 19:30 Uhr, findet eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche
Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Neroth, in Neroth, im Gemeindesaal Helten-
bergstraße, statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragen
2. Niederschrift der letzten Sitzung
3. Annahme von Zuwendungen
4. Bebauungsplan „Ferienhausgebiet Heltenbergstraße“
5. Baugebiet „In der Hohreck“
5.1.Erschließung 2. Bauabschnitt
5.2.Fertigstellung 1. Bauabschnitt
5.3.Angebote Ingenieurbüros / Planungsbüros
6. Sportplatzsituation - Entscheidung über künftige Nutzung
7. Förderung von Forstwirtschaft - Bescheid einer Prämie zur Bewirtschaftung der Wälder
8. Bauanträge / Dorferneuerung
9. Verschiedenes / Informationen
Nichtöffentliche Sitzung
10. Niederschrift der letzten Sitzung
11. Bauanträge
12. Verschiedenes / Informationen
Beschränkung der Teilnehmerzahl
Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 GemO aufgrund
einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger
Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des
Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie nur
begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen
Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 5
Personen begrenzt.
gez. Egon Schommers, Ortsbürgermeister
Hochwasserkatastrophe 2021
Nachdem der erste große Einsatz sich langsam beruhigt hat, aber mit Sicherheit noch kein Ende zu sehen ist.
Die großen Schäden sind teilweise behoben. Aber viele Schäden sind jetzt im Nachhinein zu erkennen und können
auch dann erst nach und nach der Wichtigkeit behoben werden.

Sind es Wirtschafts- und Forstwege, aber auch Brückenelemente und Brückendurchlässe,
die nur mit schwerem Gerät instand gesetzt werden können.
Einer meiner Aufgaben ist es nun, all den vielen Helferinnen und Helfern aufrichtig zu danken.
Hierzu zählen alle, die spontan mit Schaufel und Besen an den Einsatzorten ihre Hilfe angeboten haben
und mit aller Kraft stundenlang tätig waren.
Ihnen allen voran die Frauen und Männer der Freiw. Feuerwehr,
die Nächte und Tage mit vollem Einsatz bis zur Erschöpfung vor Ort waren.
Hier ist zu erkennen, wie wichtig eine Feuerwehr für eine Gemeinde ist.
Deshalb an dieser Stelle mein herzliches Dankeschön an unsere Feuerwehr,
aber auch die Wehren der Nachbargemeinden, die hier im Einsatz
waren. Des Weiteren danke ich den Frauen, die für warme Getränke und Speisen gesorgt haben,
sowie den Restaurationsbetrieben unseres Ortes.
Unternehmen unserer Region, private Schlepperfahrer, die Materalien und ihre Maschinen
zur Verfügung gestellt haben, gilt mein besonderer Dank.
Sollte ich jemand bei meinen Dankesworten vergessen haben, ist es sicher nicht absichtlich.
Nochmals Danke an alle
Ortsbürgermeister Egon Schommers