Hochwasservorsorge an Bächen

Zur Verringerung von Schäden im Hochwasserfall an Privaten wie auch Öffentlichen Anlagen, und der
Vorbeugung von Regressansprüchen müssen nachfolgende Punkte beachtet werden:
• Alle Abtriebsgefährdete und den Bachfluss behindernde Stege und Brücken müssen beseitigt oder
soweit umgebaut werden, dass diese auch bei Extrem-Hochwasser keine Gefährdung für
Unterlieger darstellen. Diese Stege / Brücken könnten mitgerissen werden, das Gewässer über die
Ufer gelangen und Bachabwärts Durchlässe oder Brücken zusetzen und / oder beschädigen,
eventuell sogar Gebäude unter Wasser setzen und überfluten.
• Ablagerungen wie Rasenschnitt oder ähnliches, aber auch anderweitige ungesicherte
Anlagen im Umfeld eines Bachgewässers, die bei Hochwasser abtreiben könnten, müssen
entfernt werden.
• Zäune dürfen nicht über Bachläufe gebaut werden, ebenso ist es untersagt dass Zäune
oder Gitter vor oder hinter Rohrdurchlässen montiert werden. Der Hintergrund hierin liegt
dabei im Bezug auf Treibgut, welches an diesen Zäunen / Gittern hängen bleibt und dies zur
ungewollten Ausuferung des Wasser, oder anderer Schäden kommen kann.
Die vorgenannten Mängel sollten Zeitnah behoben werden!
Bei Nachfragen ist die Ortsgemeinde gerne bereit nähere Auskünfte über die Maßnahmen der
Hochwasservorsorge zu beantworten.
gez. Thomas Brokonier, Erster Beigeordneter.